Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 25.07.2013 - 2 U 23/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,20051
OLG Naumburg, 25.07.2013 - 2 U 23/13 (https://dejure.org/2013,20051)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.07.2013 - 2 U 23/13 (https://dejure.org/2013,20051)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. Juli 2013 - 2 U 23/13 (https://dejure.org/2013,20051)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,20051) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis für einen vorweggenommenen Deckungsprozess des Geschädigten gegen den Pflichtversicherer des Schädigers

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 100; VVG § 115 Abs. 1; ZPO § 256
    Vorweggenommener Deckungsprozess nur bei Gefahr des Verlustes des Deckungsanspruchs oder einer gleichstehenden Ungewissheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256 Abs. 1
    Rechtsschutzbedürfnis für einen vorweggenommenen Deckungsprozess des Geschädigten gegen den Pflichtversicherer des Schädigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Vorweggenommener Deckungsprozess des Geschädigten gegen einen Privathaftpflichtversicherer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Regelmäßig kein rechtliches Interesse für vorweggenommenen Deckungsprozess des Geschädigten gegen den Pflichtversicherer des Schädigers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 347
  • NZV 2014, 89
  • VersR 2014, 54
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.11.2000 - IV ZR 223/99

    Feststellungsinteresse des Geschädigten im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.07.2013 - 2 U 23/13
    Für einen vorweggenommenen Deckungsprozess des Geschädigten gegen den Pflichtversicherer des Schädigers fehlt es regelmäßig an einem rechtlichen Interesse; etwas Anderes kann allenfalls bei der Gefahr des Verlustes des Deckungsanspruchs (Vergleiche BGH, 15. November 2000, IV ZR 223/99, VersR 2001, 90) bzw. bei einer dem Verlust gleichstehenden Ungewissheit (in Abgrenzung zu BGH, 22. Juli 2009, IV ZR 265/06, VersR 2009, 1485) gelten.(Rn.34).

    In diesem vorweggenommenen Deckungsprozess findet eine Prüfung des Haftpflichtanspruchs und der damit zusammenhängenden Tatfragen im Übrigen nicht statt, sondern es ist grundsätzlich die Richtigkeit der Behauptungen des Geschädigten zu unterstellen (vgl. BGH, Urteil v. 15.11.2000, a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschluss v. 27.10.2010, 12 U 99/09; Retter in: Schwintowski/ Brömmelmeyer, Praxiskomm. z. Versicherungsvertragsrecht, 2. Aufl. 2011, § 100 Rn. 72; Betz in: Veith/ Gräfe, Der Versicherungsprozess, 2. Aufl. 2010, § 12 Rn. 76).

    Dies ist angenommen worden, wenn der Versicherungsnehmer insolvent ist und weder der Versicherungsnehmer noch der Konkurs- bzw. Insolvenzverwalter gegen eine unberechtigte Deckungsversagung vorgehen und deshalb (auch ohne Verweigerung der Übernahme des Rechtsschutzes durch den Haftpflichtversicherer) der Rechtsverlust durch Verjährung droht (vgl. BGH, Urteil v. 15.11.2000, IV ZR 223/99, VersR 2001.90 - in juris Tz. 10 m.w.N.; OLG Celle, Urteil v. 05.07.2012, 8 U 28/12 VersR 2013, 750).

  • BGH, 22.07.2009 - IV ZR 265/06

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage betreffend die Eintrittspflicht der

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.07.2013 - 2 U 23/13
    Für einen vorweggenommenen Deckungsprozess des Geschädigten gegen den Pflichtversicherer des Schädigers fehlt es regelmäßig an einem rechtlichen Interesse; etwas Anderes kann allenfalls bei der Gefahr des Verlustes des Deckungsanspruchs (Vergleiche BGH, 15. November 2000, IV ZR 223/99, VersR 2001, 90) bzw. bei einer dem Verlust gleichstehenden Ungewissheit (in Abgrenzung zu BGH, 22. Juli 2009, IV ZR 265/06, VersR 2009, 1485) gelten.(Rn.34).

    Der Bundesgerichtshof hat in einer weiteren Entscheidung angenommen, dass der Geschädigte ein eigenes rechtliches Interesse i.S. von § 256 ZPO an der Feststellung, dass der Versicherer dem Schädiger Deckungsschutz zu gewähren habe, auch dann haben kann, wenn der Versicherer auf seine Anfrage, ob Versicherungsschutz bestehe, keine oder keine eindeutige Antwort gibt oder die Auskunft verweigert (vgl. BGH, Beschluss v. 22.07.2009, IV ZR 265/06, VersR 2009, 1485 - in juris Tz. 2).

  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 149/03

    Rechtstellung des Haftpflichtversicherers; Pflicht zur Abwehr unberechtigter

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.07.2013 - 2 U 23/13
    Der Schädiger hat jedoch als Versicherungsnehmer Anspruch auf eine eindeutige Auskunft darüber, ob der Versicherer im Haftpflichtprozess den Rechtsschutz übernimmt (vgl. BGH, Urteil v. 07.02.2007, IV ZR 149/03, BGHZ 171, 56).
  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 314/91

    Bindungswirkung und Trennungsprinzip im Haftpflichtprozeß - Interessenwahrung bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.07.2013 - 2 U 23/13
    Die Feststellungen im vorangegangenen Haftpflichtprozess haben im nachfolgenden Deckungsprozess Bindungswirkung, soweit Voraussetzungsidentität besteht (vgl. nur BGH, Urteil v. 30.09.1992, IV ZR 314/91, BGHZ 119, 276; Urteil v. 18.02.2004, IV ZR 126/02, VersR 2004, 590).
  • BGH, 18.02.2004 - IV ZR 126/02

    Voraussetzungen der Bindungswirkung der Feststellungen im vorangegangenen

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.07.2013 - 2 U 23/13
    Die Feststellungen im vorangegangenen Haftpflichtprozess haben im nachfolgenden Deckungsprozess Bindungswirkung, soweit Voraussetzungsidentität besteht (vgl. nur BGH, Urteil v. 30.09.1992, IV ZR 314/91, BGHZ 119, 276; Urteil v. 18.02.2004, IV ZR 126/02, VersR 2004, 590).
  • BGH, 29.10.2008 - IV ZR 272/06

    Haftpflichtversicherung - Das müssen Sie bei der Haftpflichtversicherung zur

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.07.2013 - 2 U 23/13
    Im Falle eines erfolgreichen Haftpflichtprozesses der Klägerin gegen den Versicherungsnehmer der Beklagten müsste die Klägerin u.U. mangels Bindungswirkung dieser Feststellungen erneut Deckungsklage erheben; erst in diesem - nachlaufenden - Deckungsprozess wäre dann u.U. Beweis zu erheben über die streitige Frage, ob die Voraussetzungen für einen Risikoausschluss nach § 103 VVG vorlagen oder nicht (vgl. BGH, Urteil v. 29.10.2008, IV ZR 272/06, VersR 2009, 517; OLG Frankfurt, Urteil v. 02.07.2010, 3 U 21/10, VersR 2011, 1314).
  • OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 28/12

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung eines Versicherers auf fehlende

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.07.2013 - 2 U 23/13
    Dies ist angenommen worden, wenn der Versicherungsnehmer insolvent ist und weder der Versicherungsnehmer noch der Konkurs- bzw. Insolvenzverwalter gegen eine unberechtigte Deckungsversagung vorgehen und deshalb (auch ohne Verweigerung der Übernahme des Rechtsschutzes durch den Haftpflichtversicherer) der Rechtsverlust durch Verjährung droht (vgl. BGH, Urteil v. 15.11.2000, IV ZR 223/99, VersR 2001.90 - in juris Tz. 10 m.w.N.; OLG Celle, Urteil v. 05.07.2012, 8 U 28/12 VersR 2013, 750).
  • OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 12 U 432/04

    Haftpflichtversicherung: Zulässiger Feststellungsantrag im Deckungsprozess;

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.07.2013 - 2 U 23/13
    Im Deckungsprozess wird damit nicht geprüft, ob eine Haftungslage gegeben ist, weil es Aufgabe des Haftpflichtversicherungsschutzes ist, nicht nur festzustellen, ob der Versicherer Befreiung von begründeten Ersatzansprüchen schuldet, sondern vor allem auch, dass er die Abwehr von unbegründeten Ansprüchen in eigener Zuständigkeit herbeizuführen hat (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 24.03.2005, 12 U 432/04, VersR 2005, 781).
  • OLG Düsseldorf, 27.09.2006 - 18 U 17/06

    Feststellungsinteresse für die Klage eines Transportversicherers gegen den

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.07.2013 - 2 U 23/13
    Dem Deckungsprozess war ein Haftpflichtprozess gegen den Schädiger vorausgegangen, der wegen der Insolvenz des Schädigers unterbrochen war (vgl. Vorinstanz: OLG Düsseldorf, Urteil v. 27.09.2006, I-18 U 17/06 - zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 02.07.2010 - 3 U 21/10

    Haftpflichtversicherung: Darlegungs- und Beweislast für die vorsätzliche

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.07.2013 - 2 U 23/13
    Im Falle eines erfolgreichen Haftpflichtprozesses der Klägerin gegen den Versicherungsnehmer der Beklagten müsste die Klägerin u.U. mangels Bindungswirkung dieser Feststellungen erneut Deckungsklage erheben; erst in diesem - nachlaufenden - Deckungsprozess wäre dann u.U. Beweis zu erheben über die streitige Frage, ob die Voraussetzungen für einen Risikoausschluss nach § 103 VVG vorlagen oder nicht (vgl. BGH, Urteil v. 29.10.2008, IV ZR 272/06, VersR 2009, 517; OLG Frankfurt, Urteil v. 02.07.2010, 3 U 21/10, VersR 2011, 1314).
  • OLG Frankfurt, 27.10.2010 - 12 U 99/09

    Architektenhaftpflichtversicherung: Ausschluss des Versicherungsschutzes wegen

  • BGH, 30.05.1984 - IVa ZR 205/83

    Bestehen eines Feststellungsinteresses wenn festgestellt werden soll, ob sich

  • OLG Rostock, 31.05.2019 - 4 U 17/16

    Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für Mängelbeseitigungsnebenkosten

    Darüber hinaus lässt das Trennungsprinzip aber auch einen vorweggenommenen Deckungsprozess des Schädigers gegen seinen Haftpflichtversicherer zu, wenngleich ein Rechtsschutzinteresse regelmäßig das Bestehen eines Haftpflichtanspruchs des Geschädigten gegen den Schädiger voraussetzt (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 U 23/13, juris Rn. 33).
  • OLG Köln, 21.05.2015 - 9 U 46/15

    Zulässigkeit einer vorweg genommenen Deckungsklage des Geschädigten gegen den

    Nicht zu folgen vermag der Senat dem Einwand des Klägers, die im angefochtenen Urteil zitierte Entscheidung des OLG Naumburg vom 25.07.2013 - 2 U 23/13 - (VersR 2014, 54 ff. in juris Rn. 34 - 36) sei aufgrund der Verkennung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Vorliegen eines Feststellungsinteresses im Falle der vorweggenommenen Deckungsklage des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers und die entwickelten Ausnahmefälle inhaltlich falsch.

    Das OLG Naumburg gibt die nach der Rechtsprechung des BGH anerkannten Ausnahmefälle zutreffend wieder (OLG Naumburg, Urt. v. 25.07.2013 - 2 U 23/13 -, VersR 2014, 54 ff. in juris Rn. 34 - 36).

  • LG Bochum, 01.10.2014 - 9 S 108/14

    Interessenkonflikt im Haftpflichtprozess bei Vertretung des Versicherers und des

    Der Verweis der Beklagten auf die Entscheidung des OLG Naumburg vom 25.3.2013, Az. 2 U 23/13, geht - worauf die Klägerseite zutreffend hingewiesen hat - fehl.

    (vgl. OLG Naumburg vom 25.3.2013, Az. 2 U 23/13).

  • LG Düsseldorf, 13.07.2023 - 9a O 154/23

    Managerhaftpflichtversicherung: Markus Braun unterliegt im Rechtsstreit mit Swiss

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Versicherer den Versicherungsschutz eindeutig abgelehnt hat (OLG Naumburg, Urteil vom 25.07.2013, 2 U 23/13, r+s 2013, 431).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2017 - 3 U 189/16

    Umfang des Haftpflichtversicherungsschutzes im Rahmen einer

    Denn da der Haftpflichtversicherer nicht lediglich die Befreiung von begründeten Ersatzansprüchen schuldet, sondern auch die Abwehr unbegründeter Ansprüche in eigener Zuständigkeit, kommt es für den Deckungsanspruch nicht darauf an, ob der erhobene Haftpflichtanspruch begründet ist (OLG Naumburg, NJW-RR 2014, 347, 348).
  • OLG Stuttgart, 07.05.2020 - 7 U 504/19

    All-Risk-Versicherung: Direktanspruch eines Generalunternehmers bei

    aa) Grundsätzlich begründet das Interesse des Geschädigten, sich über die Möglichkeiten der Realisierung seines Haftpflichtanspruchs vorab zu orientieren, für sich allein kein rechtliches Interesse an einer gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers gerichteten Deckungsschutz-Feststellungsklage (vgl. dazu nur OLG Naumburg, Urteil vom 25.07.2013 - 2 U 23/13, NJW-RR 2014, 347).
  • LG Regensburg, 20.07.2016 - 3 O 5/16

    Pflichthaftpflichtversicherung: Feststellungsklage des Geschädigten gegen den

    Vielmehr sind insoweit die Angaben des Geschädigten zu unterstellen (OLG Naumburg, NJW-RR 2014, 347).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht